AGB´s |
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Allgemeine Geschäftsbedingungender Firma Ackmann & Lörcher GmbH & Co. KGMit der Aufgabe einer Bestellung gelten unsere nachstehenden Bedingungen als vereinbart. 1. AngeboteUnsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. 2. AufträgeAlle Aufträge gelten erst durch unsere schriftliche Bestätigung als angenommen. Gehen uns nach Abschluß des Kaufes Auskünfte zu, die die Kreditwürdigkeit des Käufers fragwürdig erscheinen lassen, können wir Sicherungsleistung oder Vorauszahlung verlangen und im Falle der Ablehnung vom Vertrage zurücktreten, ohne dass der Käufer irgendwelche Ansprüche geltend machen kann. Die AGB´s, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, soweit sie den AGB´s des Lieferanten entgegenstehen. 3. PreiseUnsere Preise verstehen sich ab Werk oder frei Verwendungsstelle. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen unter Zugrundelegung der vom Lieferwerk durch vereidigte Wieger festgestellten Gewichtsmengen. Sofern Festpreise ausdrücklich vereinbart und von uns bestätigt sind, so schließen diese nicht Lohnerhöhungen, Material- oder Rohstoffverteuerungen ein, soweit sie auf behördliche Anordnungen oder Abgaben beruhen, die nach Auftragserteilung erlassen werden. Wir behalten uns deren Nachberechnung vor. 4. LieferungDer Versand der Ware geschieht in allen Fällen für Rechnung und auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir die Beförderung mit eigenen oder von uns angemieteten Fahrzeugen ausführen.Die angegebenen bzw. bestätigten Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten. Wir übernehmen keine Gewähr für die genaue Einhaltung bestimmter Liefertage oder Abfertigung von Fahrzeugen zu vorgeschriebenen Tageszeiten, selbst wenn sie von uns bestätigt wurden. Aufrechnung von Wartezeiten am Lieferwerk oder Vergütung von Leerfrachten sind ausgeschlossen. Dem Besteller steht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung zu, sofern höhere Gewalt (Krieg, Streik, Feuer, Schnee, Unfälle, Maschinenschaden usw.) sowie Ausfall von Vorlieferungen Ursachen dazu waren. 5. Gewährleistung/HaftungWir übernehmen die Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten Baustoffe die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Für Transportleistungen haften wir ausschließlich nach den „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen“ (ADSp) - neuster Fassung; wir haben die Speditionsversicherung gezeichnet. 6. MängelrügenReklamationen sind unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, vor einer Ver- oder Bearbeitung vorzunehmen. Probeentnahmen haben in Gegenwart eines Vertreters unseres Unternehmens, Untersuchungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.Sollten die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt werden, so kann nur ein Anspruch auf Nachlieferung im Sinne § 480 BGB oder ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung des Kaufpreises erhoben werden. Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, von sich aus den Kaufpreis oder einen Teil davon als Entschädigung einzubehalten. Gewichtsbeanstandungen sind am Tage des Wareneinganges schriftlich einzusenden, und zwar unter Beifügung amtlicher Wiegenoten oder Bescheinigungen.Eine beabsichtigte Mängelrüge berechtigt den Käufer ohne unsere Zustimmung nicht, die Entladung eines Lastkraftwagens zu verweigern oder die Sendung zurückgehen zu lassen. 7. ZahlungUnsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug. Bei Zielüberschreitung berechnen wir bankübliche Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, noch ausstehende Teillieferungen zurückzubehalten, Barvorauszahlungen zu fordern oder vom Vertrage zurückzutreten. Mit dem Zahlungsverzug werden alle unsere Forderungen gegen den Besteller sofort fällig, auch wenn das vereinbarte Zahlungsziel noch nicht beansprucht oder für die Schuld Stundung gewährt worden ist. Wir sind außerdem berechtigt, etwaige vom Besteller eingereichte Wechsel zurückzuziehen und gegen deren Rückgabe an ihn sofortige Barzahlung zu verlangen. Rückzahlung vom Besteller vergüteter Diskontspesen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferung und Leistung zu Finanzierungszwecken abzutreten. Sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung nebst allen Nebenabreden (wie z.B, unser Vorbehaltseigentum) haben wir an die Close Brothers Factoring GmbH, Große Bleiche 35-39, 55116 Mainz abgetreten. 8. EigentumsvorbehaltDie Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Die Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets mit unserer Zustimmung , ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Nach Verwendung der unbezahlten Ware tritt an Stelle der Ware die aus der Verarbeitung entstandene Forderung des Käufers in vollem Umfang (verlängerter Eigentumsvorbehalt).Übersteigen die Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 25 Prozent, so wird dieser Teil von uns freigegeben. Der Käufer kann die abgetretene Forderung selbst einziehen, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachgekommen ist. Er verpflichtet sich jedoch von vornherein, bei Zahlungsrückständen nach unserer Aufforderung seinem Schuldner mitzuteilen, dass er die Forderungen an uns abgetreten hat und nur wir zum Zahlungseinzug berechtigt sind.Der Eigentumsvorbehalt einschließlich der Vorausabtretungsklausel gilt bis zur Befriedigung aller Forderungen von Firmen, die zu unserer Unternehmensgruppe gehören (Konzernvorbehalt). 9. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist Haldensleben. Gerichtsstand ist Stendal, auch dann, wenn in der Bestellung Gegenteiliges angegeben ist. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.
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